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   LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21   

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https://dejure.org/2021,54286
LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21 (https://dejure.org/2021,54286)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.09.2021 - 4 Sa 524/21 (https://dejure.org/2021,54286)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. September 2021 - 4 Sa 524/21 (https://dejure.org/2021,54286)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21
    (a) Dem Kläger ist zunächst zuzustimmen, dass hier kein Fall einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit vorlag, bei der der Zustellungsadressat (im in Bezug genommenen Fall: einer Kündigung) gegebenenfalls Vorkehrungen zu treffen hat, um rechtzeitig Kenntnis von Zustellungen zu erlangen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 493/17, Rn. 28 zu einem Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage unter Hinweis auf BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75).

    (b) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Bürger bei vorübergehender Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine "besonderen" Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht, wenn es sich um Fälle des "ersten Zugangs" zum Gericht in Strafbefehls- und Bußgeldverfahren handelt (BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75, Rn. 10; BVerfG 18.12.2012 - 2 BvR 2776/10, Rn. 17).

    Hier können, je nach Lage des Falls, die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht andere sein, z.B. dann, wenn jemand nach seinem unentschuldigten Fernbleiben von einer Hauptverhandlung über seinen Rechtsbehelf oder sein Rechtsmittel die alsbaldige Zustellung eines Verwerfungsurteils zu erwarten hat, oder wenn der Bürger im anhängigen Verfahren nach einer Aussetzung der Hauptverhandlung mit der Ladung zu einem neuen Termin auch kurzfristig rechnen muss (BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75, Rn. 10).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21
    Zur Begründung hat der Kläger vorgetragen, dass die schon erstinstanzlich vorgebrachten Ausführungen den Wiedereinsetzungsantrag begründen würden und das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau bei seiner Entscheidung die Grundsätze des Urteils des BAG vom 25.04.2018 (2 AZR 493/17) komplett außer Acht gelassen habe.

    (a) Dem Kläger ist zunächst zuzustimmen, dass hier kein Fall einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit vorlag, bei der der Zustellungsadressat (im in Bezug genommenen Fall: einer Kündigung) gegebenenfalls Vorkehrungen zu treffen hat, um rechtzeitig Kenntnis von Zustellungen zu erlangen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 493/17, Rn. 28 zu einem Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage unter Hinweis auf BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75).

  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21
    Eine solche sachliche Begründung ist zwar zweckmäßig und erwünscht, sie kann jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden (BAG 05.07.2016 - 8 AZB 1/16 Rn. 16).

    b) Ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, hat das Berufungsgericht vielmehr auf der Grundlage der erstinstanzlichen Entscheidung und der Gerichtsakten im Wege einer zwar nicht erschöpfenden aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrages zu beurteilen (BAG 05.07.2016 - 8 AZB 1/16 Rn. 16).

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21
    (b) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Bürger bei vorübergehender Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung keine "besonderen" Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht, wenn es sich um Fälle des "ersten Zugangs" zum Gericht in Strafbefehls- und Bußgeldverfahren handelt (BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75, Rn. 10; BVerfG 18.12.2012 - 2 BvR 2776/10, Rn. 17).
  • ArbG Stendal, 24.09.2010 - 1 Ca 849/10

    Verwerfung eines unzulässigen Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil ohne

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21
    aa) Das Arbeitsgericht hat den am 27.04.2021 bei ihm eingegangenen Einspruch des Klägers vom selben Tag zu Recht mit Urteil vom 19.05.2021 im Wege der Alleinentscheidung durch die Vorsitzende als unzulässig verworfen (siehe hierzu auch Arbeitsgericht Stendal 27.09.2010 - 1 Ca 849/10).
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